EINE STARKE VERTEIDIGUNG.
Die Zahl der eingeleiteten Finanzstrafverfahren ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Zuletzt waren es bereits 10.000 / Jahr. Finanzstrafverfahren sind für uns keine außergewöhnlichen Situationen. Mit Routine und Geschick arbeiten wir je nach Aktenlage an einer Reduktion des Strafausmaßes oder an einer Einstellung des Verfahrens. Aber schon im Vorfeld beurteilen wir im alltäglichen Geschäft Sachverhalte auf eine mögliche finanzstrafrechtliche Relevanz.
Wir erledigen für sie:
- Einschätzung von Risiken
- Strafrechtliche Rechtfertigungen
- Ausarbeiten und Vorbringen von Gründen zur Reduktion des Strafausmaßes
- Verteidigung Ihrer Interessen – schriftlich, telefonisch oder durch persönliches Erscheinen vor den Behörden der digitalen Buchführung
Wenden sie sich an:
Steuerberatung, Unternehmensberatung,
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
Tel. +43 2167 3270-27
E-Mail