Steuernews-TV Februar 2021
Das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 schafft die Möglichkeit, dass unter bestimmten Voraussetzungen betriebliche Verluste aus 2020 in Vorjahren steuerlich verwertet werden können. Die wichtigsten Regelungen erfahren Sie jetzt in unserer aktuellen Ausgabe von Steuernews-TV.
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