Steuernews-TV Jänner 2023
Ab dem Kalenderjahr 2025 beträgt der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds 3,7 % der Beitragsgrundlage. In den Kalenderjahren 2023 und 2024 beträgt der Beitrag 3,7 %, soweit dies in bestimmten lohngestaltenden Vorschriften festgelegt ist. Was ist zu beachten? Erfahren Sie jetzt mehr in der neuen Ausgabe von Steuernews-TV.
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.