Steuernews-TV November 2021
Für Gebäude, die nach dem 30.6.2020 angeschafft oder hergestellt worden sind, kann unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen eine beschleunigte Abschreibung (AfA) in Anspruch genommen werden. Die Grenzen des zulässigen AfA-Satzes von 7,5 % bzw. 4,5 % können nun auch unterschritten werden. In bestimmten Fällen kommt die beschleunigte AfA nicht zur Anwendung. Mehr dazu in Steuernews-TV.
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