Steuernews-TV September 2020
Sonderzahlungen: Das Jahressechstel zum Jahresende oder bei unterjähriger Beendigung des Dienstverhältnisses muss als Kontrollsechstel auf Basis der tatsächlich ausbezahlten laufenden Bezüge neu ermittelt werden. Was ist zu beachten? Erfahren Sie jetzt Details dazu in Steuernews-TV.
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